Der Bundesrat hat heute das Leistungsschutzrecht für Presseverlage genehmigt. Die Antwort ist für Gegner des umstrittenen Entwurfs eine herbe Niederlage: Das Gesetz wird nun sicher in Kraft treten. Der auf der Cebit angekündigte Widerstand der SPD blieb aus.

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Irgendwann stirbt die Hoffnung dann doch: Für alle Gegner des umstrittenen Leistungsschutzrechts ist die heute verkündete Entscheidung des Bundesrats wohl mehr als nur enttäuschend. Das Gesetz wird ab sofort in Kraft treten, das heißt: Presseverlage können auf ein Jahr befristet von Newsaggregatoren und Suchmaschinen wie Google künftig Lizenzgebühren verlangen, wenn diese ihre Artikel im Internet nutzen. Davon ausgenommen sind sogenannte "Snippets" – kleine Wörter und Textausschnitte, deren genaue Länge aber noch nicht wirklich eindeutig definiert ist.
Enttäuschend war dabei vor allem der Auftritt der SPD. Im Bundestag hatten die Sozialdemokraten das Gesetz noch abgelehnt. Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatte auf der Computermesse Cebit Anfang März sogar den Widerstand der SPD im Bundesrat angekündigt. Dort haben die rot-grün regierten Länder eine Mehrheit; Gegner hatten gehofft, dass die SPD das Gesetz in den Vermittlungsausschuss weiterleitet. Damit wäre das Ganze verzögert worden, idealerweise bis im Herbst ein neuer Bundestag gewählt ist und das Gesetz nach dem Diskontinuitätsprinzip verfallen wäre, erklärt Spiegel Online. Aber darauf hat die SPD nun verzichtet und bereits gestern verkündet, den Entwurf nicht aufhalten zu wollen.
Die Verlegerverbände BVDZ und VDZ begrüßten die Entscheidung. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage würde eine bisherige Rechtslücke schließen. Denn: "Der kommerziellen Nutzung stehen die Verlage schutzlos gegenüber, denn sie besitzen im Gegensatz zu anderen Werkmittlern wie der Film- und Musikindustrie heute kein Eigentumsrecht an den Früchten ihrer Arbeit. Im sich rasend weiterentwickelnden Digitalmarkt stellt dies einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar, unter dem nicht nur die Verlage, sondern auch die Journalisten leiden. Denn durch die Nicht-Verfolgbarkeit der Rechtsverletzungen entgeht ihnen bares Geld."
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